Rechtliche Bedinungen
Leider sind wir auch als Rotes Kreuz an rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Aus diesem Grund kann ein Sanitätswachdienst nur bei Vorlage einer unterschriebenen "Veranstaltungscheckliste" durchgeführt werden. Ausßerdem müssen uns die finalen Dienstzeiten bis 7 Tage vor der Veranstaltung vorliegen. Ansonsten kann eine Übernahme des Dienstes nicht gewährleistet werden.
Achtung: In letzten Zeit häufen sich Anfragen an private E-Mail-Adressen. Diese können leider nicht bearbeitet werden und die Dienste werden so leider nicht besetzt. Bitte nutzen Sie ausschließlich die obengenanten Wege für eine Sanitätswachdienstanfrage.